Nach mehr als 35 Jahren löst die neue E-Marke den alten e-Blitz ab
Die E-Marke ist ebenso wie der e-Blitz eine geschützte Wort-/Bildmarke, die exklusiv von Innungsmitgliedern eingesetzt werden darf, die über ihren nutzungsberechtigten Landesinnungsverband Mitglied im Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) sind.
Im Unterschied zum alten Logo „e-Blitz“, darf die E-Marke nicht ohne Weiteres kraft Innungsmitgliedschaft verwendet werden, sondern setzt den Abschluss eines Markenvertrags mit dem Markeninhaber, dem ZVEH, und nachzuweisende Qualifikationserfordernisse voraus.
Die neue E-Marke will mehr sein als nur ein Branchenlogo wie es der alte e-Blitz war. Deshalb gehört zum neuen Logo ein Markenkonzept, das die Qualifikation der E-Marken-Betriebe sowie deren Kundenorientierung und Innovationskraft besonders hervorhebt.
Ein breit angelegtes PR- und Werbekonzept entwickelt die E-Marke bundesweit zum Markenzeichen für qualitätsorientierte Dienstleistung, das vor allem auch für das breite moderne Tätigkeitsspektrum zeitgemäßer Elektro- und Informationstechnik steht.
Die neue E-Marke birgt eine Menge Erfolgspotenzial für unsere Fachbetriebe und wird dabei unterstützen, das qualitativ anspruchvolle Niveau im Elektro- und IT-Handwerk deutlicher zu demonstrieren.
Alle Markenbetriebe sind verpflichtet für den E-Markenvertrag regelmäßig an Schulungen teilzunehmen und somit ihren Qualitätsstandard und die Markenrechte an der E-Marke aufrecht zu erhalten.