Der Umgang mit Strom kann zu einer (lebens-)gefährlichen Angelegenheit werden. Wohnungseigentümern, Hausbesitzern, Mietern und Gewerbebetrieben wird jetzt aber ein sicherer Schutz geboten: Die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte im Rahmen des E-CHECK reduziert die Schadenrisiken auf ein Minimum und spart zudem auch noch Geld.
Dass nach VDE-Norm seit dem 1. Oktober 1997 auch Wohnungen und privat genutzte Gebäude von der Prüfpflicht der elektrischen Anlagen nicht mehr ausgeschlossen sind, ist ein Faktum, dem sich Eigentümer, Vermieter und Mieter nicht länger verschließen sollten. Doch noch heute ist im Bewusstsein vieler Hausbesitzer und Mieter die Meinung verankert, die Elektroinstallation sei „auf alle Ewigkeit“ ausgelegt. Die Sach- und Personenschäden und deren Entwicklungen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass dies ein fataler Irrtum ist. Erst im November vergangenen Jahres ereignete sich wieder einmal ein tragischer Unfall, als ein Kleinkind durch die unfachmännische Installation einer Steckdose durch einen Laien sein Leben verlor. Die Untersuchungsbehörden waren sich in diesem Fall sicher, dass das Kind noch leben könnte, wenn eine Sicherheitsüberprüfung wie der E-CHECK durchgeführt worden wäre.
Die Sicherheitslösung für den privaten Haushalt
Die ausschließlich von Fachbetrieben der Elektroinnungen vergebene E-CHECK Plakette dokumentiert, dass zum Zeitpunkt der Überprüfung und gegebenenfalls erfolgter Instandsetzung keine Sicherheitsmängel an den elektrischen Anlagen und daran angeschlossenen Geräten bestehen. So sind Familien und gerade Kinder, die die Gefahren von Elektrizität noch nicht einschätzen können, optimal geschützt, da die hohen Schadenrisiken wie elektrischer Schlag, Überspannung oder Brand mit Hilfe des E-CHECK minimiert werden. Er garantiert, dass die Elektroinstallation und die Elektrogeräte dem jeweils erforderlichen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen und dass gefährliche Mängel erkannt worden sind. Als „sichtbarer Beweis“ dienen die Plakette sowie das nach Beendigung des E-CHECK überreichte Prüfprotokoll.
Versicherungen bieten Prämienvorteile
Des Weiteren sichert der E-CHECK den Eigentümer oder Vermieter weitestgehend juristisch ab. Das Gesetz bestimmt, dass Vermieter verpflichtet sind, ihr Mieteigentum während der Mietzeit in dem Zustand zu erhalten, wie es dem Vertrag entspricht, und schließt damit auch eine regelmäßige Prüfung der technischen Einrichtungen ein. Im Schadenfall muss der einwandfreie Zustand der Elektroanlage nachgewiesen werden, um Regressforderungen entgegnen zu können. Das gilt selbstverständlich auch für gewerbliche Betriebe. Diese sichern sich mit dem E-CHECK ab, so dass sie im Haftungsfall ihrer Nachweispflicht Genüge leisten können. Dazu dient das Prüfprotokoll als Beleg zur Vorlage bei den Versicherungen. Viele führende Versicherungen, aber auch die Berufsgenossenschaften haben den E-CHECK mittlerweile als eine gründliche, anerkannte und normengerechte Prüfung der gesamten elektrischen Anlage anerkannt und gewähren Prämienvorteile.
Enormes Sparpotenzial mit Energieberatung
Dies ist aber nicht der einzige wirtschaftliche Faktor, der für den E-CHECK spricht. Die zum E-CHECK gehörende Beratung rund um Energiesparmöglichkeiten durch elektrische Geräte und Systeme ist ein von Elektrofachbetrieben angebotener Service. Elektrogeräte der neuesten Generation verbrauchen schließlich bis zu 50% weniger Strom als Geräte aus den 70er Jahren. Die Anschaffungskosten amortisieren sich daher ziemlich schnell. Im Rahmen der E-CHECK Energieberatung zeigt der Elektro-Fachmann Einsparpotenziale auf und entwickelt individuelle Verbesserungsvorschläge. Und zwar nicht nur in Bezug auf Geräte, sondern auch für die komplette Elektroinstallation.
Auch Betriebe sind optimal geschützt
Für den Unternehmer bedeutet der E-CHECK nicht nur Schutz für die Mitarbeiter. Das Risiko von Geräteausfällen, hohen Reparaturkosten und Folgeschäden durch mangelnde Wartung wird mit Hilfe der Prüfung minimiert.
Regelmäßige Prüfungen lassen sich auch gar nicht umgehen, da sie gesetzlich vorgeschrieben sind: Rechtliche Grundlagen für die Prüfungen findet man in der Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften BGV A3. Dort sind Richtwerte für Prüfungsintervalle genannt. Demnach sollen ortsfeste Geräte mindestens alle vier Jahre, ortsveränderliche sogar alle sechs Monate geprüft werden. Die mannigfachen Vorteile, das Sicherheits- und Sparpotenzial, haben mittlerweile viele Betriebe erkannt und entscheiden sich deshalb für den E-CHECK.